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Steuern beim Unternehmensverkauf in Spanien: Der vollständige Steuerleitfaden

Jose Almonacid·Mitgründer und M&A-Berater, Alcara Partners··14 Min. Lesezeit

Welche Steuern fallen beim Verkauf eines Unternehmens in Spanien an?

Welche Steuern beim Verkauf eines Unternehmens anfallen, hängt davon ab, wie die Transaktion strukturiert ist: Verkaufen Sie als natürliche Person Gesellschaftsanteile (participaciones sociales), zahlen Sie spanische Einkommensteuer (IRPF, Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) auf die Bemessungsgrundlage für Sparerträge (zwischen 19 % und 30 %); verkaufen Sie dagegen Vermögenswerte (Asset Deal), ist die Besteuerung komplexer: Es kommen die Körperschaftsteuer (Impuesto de Sociedades), die Mehrwertsteuer (IVA) und unter Umständen die Vermögensübertragungsteuer (ITP, Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) ins Spiel. Den Unterschied zwischen beiden Varianten zu verstehen, ist der erste Schritt zu einer wirksamen Steuerplanung.

Steuern gehören zu den Themen, die Unternehmer, die einen Verkauf in Erwägung ziehen, am meisten beschäftigen. Und das zu Recht: Eine schlechte Planung kann Zehntausende Euro zusätzliche Steuern bedeuten. In diesem Leitfaden erläutern wir alle steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs eines Unternehmens in Spanien, mit Daten auf dem Stand von 2026 und besonderen Hinweisen für die Valencianische Gemeinschaft (Comunidad Valenciana).

Wie wird der Verkauf von Gesellschaftsanteilen besteuert (natürliche Person)?

Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen ist der üblichste Weg, ein KMU (kleines oder mittleres Unternehmen) in Spanien zu verkaufen. Der Verkäufer überträgt seine Aktien oder Geschäftsanteile (acciones oder participaciones) auf den Käufer und versteuert den erzielten Veräußerungsgewinn in der IRPF.

Berechnung des Veräußerungsgewinns

Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungswert (Verkaufspreis) und dem Anschaffungswert (dem, was Sie für die Anteile bezahlt haben, einschließlich der mit dem Erwerb verbundenen Kosten).

Gewinn = Verkaufspreis – Anschaffungswert – Transaktionskosten

Zu den abzugsfähigen Kosten gehören die Transaktionskosten (Notar – notario –, Beratung …) und andere Kosten, die unmittelbar mit der Übertragung zusammenhängen.

IRPF-Steuersätze — Bemessungsgrundlage für Sparerträge (2026)

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Anteilen wird in der Bemessungsgrundlage für Sparerträge der IRPF mit folgenden Stufen besteuert:

GewinnstufeSteuersatz
Erste 6.000 €19 %
Von 6.001 € bis 50.000 €21 %
Von 50.001 € bis 200.000 €23 %
Von 200.001 € bis 300.000 €27 %
Über 300.000 €30 %

Beispiel

Angenommen, Sie verkaufen Ihr Unternehmen für 600.000 €. Die Anteile haben Sie bei der Gründung der Gesellschaft für 50.000 € erworben, und Sie haben 30.000 € an Transaktionskosten (Notar, Beratung …).

  • Veräußerungsgewinn: 600.000 – 50.000 – 30.000 = 520.000 €
  • Steuern:
    • 6.000 × 19 % = 1.140 €
    • 44.000 × 21 % = 9.240 €
    • 150.000 × 23 % = 34.500 €
    • 100.000 × 27 % = 27.000 €
    • 220.000 × 30 % = 66.000 €
  • IRPF gesamt: 137.880 €
  • Effektiver Steuersatz: 26,5 %

Wie Sie sehen, liegt der effektive Steuersatz dank der progressiven Stufen unter dem Höchstsatz von 30 %. Dennoch ist es eine erhebliche Steuerlast, die man frühzeitig planen sollte.

Was gilt für die ITP beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen?

Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist in den meisten Fällen von der Vermögensübertragungsteuer (ITP) befreit. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme nach Art. 338 der Ley 6/2023 (spanisches Wertpapiermarktgesetz): Bestehen mindestens 50 % der Aktiva der Gesellschaft aus in Spanien gelegenen Immobilien, die keiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit dienen, und erlangt der Käufer die Kontrolle über die Gesellschaft (mehr als 50 % der Anteile), wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die Steuer umgangen werden soll, und der Vorgang kann der ITP zu dem Satz unterliegen, der für Immobilienübertragungen gilt. Lassen Sie dies am besten von einem Steuerberater bestätigen.

In der Valencianischen Gemeinschaft beträgt der ITP-Satz allgemein 9 % (seit dem 1. Juni 2026). Diese Missbrauchsvorschrift soll verhindern, dass der Verkauf von Anteilen genutzt wird, um Immobilien ohne Zahlung der ITP zu übertragen.

Tipp: Wenn Ihr Unternehmen nennenswerte Immobilien in der Bilanz hat, sprechen Sie mit einem Steuerberater, bevor Sie die Transaktion strukturieren.

Wie wird der Verkauf von Vermögenswerten besteuert?

Statt Anteile zu verkaufen, werden manche Transaktionen als Verkauf von Vermögenswerten (Asset Deal) strukturiert: Der Käufer erwirbt die Vermögenswerte des Geschäfts (Maschinen, Geschäftsräume, Kundenstamm, Geschäfts- oder Firmenwert) statt der Anteile an der Gesellschaft.

Steuerliche Folgen des Verkaufs von Vermögenswerten

  • Körperschaftsteuer (Impuesto de Sociedades): Die verkaufende Gesellschaft versteuert den beim Verkauf jedes Vermögenswerts erzielten Gewinn zum allgemeinen Satz von 25 %. Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Veräußerungswert und dem Nettobuchwert des Vermögenswerts.
  • Mehrwertsteuer (IVA): Die Übertragung von Betriebsvermögen unterliegt der Mehrwertsteuer (21 % Regelsatz), es sei denn, es greift die Nichtsteuerbarkeit nach Artikel 7.1 der Ley del IVA (spanisches Mehrwertsteuergesetz) wegen der Übertragung einer eigenständigen wirtschaftlichen Einheit (eines für sich lebensfähigen Betriebs).
  • ITP: Ist der Vorgang als eigenständige wirtschaftliche Einheit nicht mehrwertsteuerbar und ist der Verkäufer Unternehmer oder Freiberufler, unterliegen nur die in der Übertragung enthaltenen Immobilien der ITP (Art. 7.5 des Neufassungsgesetzes zur ITPAJD, Real Decreto Legislativo 1/1993); in der Valencianischen Gemeinschaft allgemein 9 %, seit dem 1. Juni 2026. Lassen Sie dies am besten von einem Steuerberater bestätigen.
  • Kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal, IIVTNU): Werden städtische Immobilien übertragen, muss der Verkäufer die Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana (Steuer auf den Wertzuwachs städtischer Grundstücke) zahlen, berechnet nach der tatsächlichen oder der objektiven Methode (je nachdem, welche niedriger ist).

Anteile oder Vermögenswerte? Was ist für den Verkäufer günstiger?

Bei der großen Mehrheit der KMU-Transaktionen ist der Verkauf von Anteilen für den Verkäufer steuerlich vorteilhafter:

  • Höchstbesteuerung von 30 % (IRPF) gegenüber 25 % Körperschaftsteuer + mögliche Doppelbesteuerung bei der Ausschüttung von Dividenden.
  • Befreiung von der ITP in den meisten Fällen.
  • Größere praktische Einfachheit.

Für den Käufer kann der Kauf von Vermögenswerten vorzuziehen sein, weil er eine steuerliche Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts ermöglicht. Dieser Interessengegensatz ist ein häufiger Verhandlungspunkt. Bei Alcara Partners helfen wir, Strukturen zu finden, die die Interessen beider Seiten ausgleichen.

Wie senkt eine Holdinggesellschaft die Steuern?

Eine Holdinggesellschaft als Vehikel für das Halten der Anteile zu nutzen, ist die wichtigste Steuerstrategie für Verkäufer, die vorausplanen. Der Mechanismus funktioniert so:

Befreiung für wesentliche Beteiligungen (Art. 21 LIS)

Nach der Ley del Impuesto sobre Sociedades (LIS, spanisches Körperschaftsteuergesetz) gilt: Werden die Anteile an der operativen Gesellschaft über eine Holdinggesellschaft gehalten, kann der Gewinn aus dem Verkauf zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit sein, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Holding hält mindestens 5 % an der operativen Gesellschaft.
  • Die Anteile wurden mindestens 1 Jahr lang gehalten.
  • Die operative Gesellschaft übt eine wirtschaftliche Tätigkeit aus (sie ist keine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft).

Steuerliche Auswirkung

  • Ohne Holding: Sie verkaufen als natürliche Person → Besteuerung mit 19 %–30 % in der IRPF.
  • Mit Holding: Die Holding verkauft → Gewinn zu 95 % befreit → nur 5 % des Gewinns werden mit 25 % besteuert = effektiver Steuersatz von 1,25 %.

Der Unterschied ist enorm. Im obigen Beispiel (Gewinn von 520.000 €):

  • Ohne Holding: 137.880 € Steuern.
  • Mit Holding: 520.000 × 5 % × 25 % = 6.500 € Körperschaftsteuer (solange das Geld in der Holding bleibt).

Aber es gibt eine entscheidende Einschränkung: Das Geld bleibt in der Holdinggesellschaft. Wenn Sie als natürliche Person darüber verfügen möchten, müssen Sie es bei der Ausschüttung als Dividende versteuern (19 %–30 %). Der eigentliche Vorteil liegt im Steueraufschub und in der Möglichkeit, aus der Holding heraus steuerfrei zu reinvestieren.

Wann lohnt sich die Gründung einer Holding?

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Die Holding muss vor dem Verkauf bestehen, idealerweise mindestens 1-2 Jahre im Voraus. Werden die Anteile kurz vor dem Verkauf auf eine Holding übertragen, kann die spanische Steuerverwaltung (Hacienda) dies als Vorgang ohne triftigen wirtschaftlichen Grund beanstanden (Konflikt bei der Anwendung der Steuernorm, conflicto en la aplicación de la norma).

Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen in den nächsten 2-3 Jahren zu verkaufen, lassen Sie von einem Steuerberater prüfen, ob eine Umstrukturierung Ihres Anteilsbesitzes sinnvoll ist.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten in der Valencianischen Gemeinschaft?

Die Valencianische Gemeinschaft hat Regelungsbefugnisse für bestimmte vom Staat abgetretene Steuern, die sich auf die Transaktion auswirken können:

  • ITP: In der Valencianischen Gemeinschaft beträgt der Satz allgemein 9 % (seit dem 1. Juni 2026). Relevant, wenn die Transaktion der ITP unterliegt.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Impuesto de Sucesiones y Donaciones): Wird die Übertragung als Schenkung strukturiert (zum Beispiel bei einer familiären Nachfolge), hat die Valencianische Gemeinschaft eigene Steuerermäßigungen (bonificaciones). Seit 2023 gewährt die Valencianische Gemeinschaft eine Ermäßigung von 99 % bei Übertragungen zwischen Eltern und Kindern (Art. 12 bis des valencianischen Gesetzes Ley 13/1997), allerdings unter bestimmten Voraussetzungen; lassen Sie dies am besten von einem Steuerberater bestätigen.
  • Kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal): Die Stadtverwaltungen von Valencia, Alicante und Castellón wenden eigene Koeffizienten an. Nach der Reform der Steuer kann der Steuerpflichtige zwischen der objektiven und der tatsächlichen Methode wählen und zahlt nach der niedrigeren.

Wie planen Sie die Steuern beim Verkauf Ihres Unternehmens?

Steuerplanung ist keine Steuerhinterziehung — sie ist eine Sorgfaltspflicht gegenüber Ihrem Vermögen. Dies sind die wichtigsten legitimen Strategien:

1. Planen Sie frühzeitig (2-3 Jahre)

Die meisten legitimen Steuerstrategien brauchen Zeit. Eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung einen Monat vor dem Verkauf wird von Hacienda beanstandet werden.

2. Prüfen Sie die Holdingstruktur

Ist der erwartete Gewinn erheblich (mehr als 200.000 €), rechtfertigt die mögliche Steuerersparnis einer Holding eine professionelle Beratung.

3. Strukturieren Sie die Zahlungen (Earn-out)

Hängt ein Teil des Preises von künftigen Ergebnissen ab (Earn-out) und wird er in aufeinanderfolgenden Zahlungen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gezahlt, können Sie wählen, den Gewinn jeweils bei Fälligkeit der Zahlungen zu versteuern (Ratengeschäfte, Art. 14.2.d der Ley del IRPF, des spanischen Einkommensteuergesetzes); lassen Sie dies am besten von einem Steuerberater bestätigen. So lässt sich der Gewinn unter Umständen auf mehrere Geschäftsjahre verteilen und in jedem Jahr die niedrigeren IRPF-Stufen nutzen.

4. Verrechnen Sie Veräußerungsverluste

Haben Sie noch nicht verrechnete Veräußerungsverluste (zum Beispiel aus früheren Investitionen), können diese die Bemessungsgrundlage des Gewinns aus dem Unternehmensverkauf mindern.

5. Optimieren Sie die abzugsfähigen Kosten

Alle unmittelbar mit der Transaktion verbundenen Kosten (Notar, Beratung …) mindern den Veräußerungsgewinn. Achten Sie darauf, sie korrekt zu dokumentieren und zu erklären.

6. Klären Sie die Behandlung des Hauptwohnsitzes

Wenn Sie den Gewinn aus dem Verkauf in den Erwerb Ihres Hauptwohnsitzes reinvestieren, gibt es keine direkte Befreiung. Es gibt aber Befreiungen für Personen über 65 Jahre, die ihren Hauptwohnsitz übertragen, und für Personen über 65 Jahre, die in Leibrenten (rentas vitalicias) reinvestieren.

Wann muss ich die Steuern zahlen?

Der Zahlungszeitpunkt hängt von der Steuerart ab:

  • IRPF: Der Gewinn wird in der Einkommensteuererklärung für das Jahr angegeben, in dem die Übertragung stattfindet (Juni des Folgejahres). Ist der Gewinn hoch, sollten Sie die nötige Liquidität zurücklegen.
  • Körperschaftsteuer: Sie wird für das Geschäftsjahr der Gesellschaft erklärt, in dem der Verkauf stattfindet (Juli des Folgejahres bei Gesellschaften, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht).
  • ITP: 30 Arbeitstage (días hábiles) ab dem Datum der Übertragung.
  • Kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal): 30 Arbeitstage (días hábiles) ab der Übertragung.

Wenn Sie über die Steuern hinaus Orientierung zum gesamten Verkaufsprozess brauchen, lesen Sie unsere Seite dazu, wie Sie Ihr Unternehmen verkaufen, oder unseren Leitfaden zum Due-Diligence-Prozess.


Häufig gestellte Fragen

Wie viel Steuern zahlt man beim Verkauf eines Unternehmens in Spanien?

Die Besteuerung hängt von der Struktur der Transaktion ab. Verkaufen Sie Anteile als natürliche Person, zahlen Sie zwischen 19 % und 30 % auf den Veräußerungsgewinn (IRPF, Bemessungsgrundlage für Sparerträge). Es hängt von der Höhe des Gewinns ab: Nach der Skala für 2026 liegt der effektive Steuersatz bei rund 22 % für einen Gewinn von 200.000 €, bei 26,5 % für 520.000 € und bei 28 % für 1.000.000 €.

Ist es besser, Anteile oder Vermögenswerte zu verkaufen?

Für den Verkäufer ist der Verkauf von Anteilen steuerlich in der Regel vorteilhafter: Höchstbesteuerung von 30 % in der IRPF und Befreiung von der ITP. Der Verkauf von Vermögenswerten bringt Körperschaftsteuer (25 %), unter Umständen Mehrwertsteuer und, wenn Immobilien dabei sind, die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) mit sich.

Was ist eine Holdinggesellschaft und wie senkt sie die Steuern?

Eine Holdinggesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Hauptzweck darin besteht, Anteile an anderen Unternehmen zu halten. Verkauft die Holding die Anteile an der operativen Gesellschaft unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (5 % Beteiligung, 1 Jahr Haltedauer), ist der Gewinn zu 95 % befreit, mit einem effektiven Steuersatz von 1,25 %.

Kann ich kurz vor dem Verkauf eine Holding gründen?

Technisch ist das möglich, aber Hacienda kann den Vorgang beanstanden, wenn er über die Steuerersparnis hinaus keinen triftigen wirtschaftlichen Grund hat. Empfehlenswert ist es, die Struktur mindestens 1-2 Jahre im Voraus zu schaffen und der Holding echte wirtschaftliche Substanz zu geben.

Welche Steuern zahlt der Käufer?

Der Käufer zahlt beim Erwerb von Anteilen in der Regel keine direkten Steuern (Befreiung von der ITP). Kauft er Vermögenswerte, muss er unter Umständen Mehrwertsteuer (die er anschließend als Vorsteuer abzieht) oder, falls der Vorgang nicht mehrwertsteuerbar ist, ITP auf die enthaltenen Immobilien (Art. 7.5 des Neufassungsgesetzes zur ITPAJD) zahlen. Die wichtigsten Kosten des Käufers sind Notar, Register und Beratung.

Wirkt sich der Verkauf meines Unternehmens auf meine Einkommensteuererklärung aus?

Ja. Der Veräußerungsgewinn wird in der Bemessungsgrundlage für Sparerträge Ihrer IRPF für das Jahr erklärt, in dem der Verkauf stattfindet. Es empfiehlt sich, die nötige Liquidität für die Zahlung zurückzulegen, die im Juni des Folgejahres fällig wird.

Gibt es Steuerbefreiungen für Personen über 65 Jahre?

Für den Verkauf von Anteilen durch Personen über 65 Jahre gibt es keine spezielle Befreiung. Reinvestieren Sie den Gewinn jedoch innerhalb von 6 Monaten in eine Leibrente (renta vitalicia, bis zu 240.000 €), ist dieser Teil des Gewinns steuerfrei. Lassen Sie die konkreten Voraussetzungen von einem Steuerberater prüfen.

Wie wird ein Earn-out besteuert?

Der Earn-out (der Teil des Preises, der von künftigen Ergebnissen abhängt) kann jeweils bei Fälligkeit der Zahlungen besteuert werden statt vollständig im Jahr des Verkaufs, wenn er die Voraussetzungen für Ratengeschäfte erfüllt (Art. 14.2.d der Ley del IRPF: aufeinanderfolgende Zahlungen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr); lassen Sie dies am besten von einem Steuerberater bestätigen. So lässt sich die Besteuerung aufschieben und der Gewinn in manchen Fällen auf mehrere Geschäftsjahre verteilen, um niedrigere IRPF-Stufen zu nutzen.


Quellen

[1] Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (spanisches Einkommensteuergesetz). Art. 14.2.d (Ratengeschäfte) und Art. 33-39 (Veräußerungsgewinne). BOE.

[2] Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades (spanisches Körperschaftsteuergesetz). Art. 21 (Befreiung für wesentliche Beteiligungen). BOE.

[3] Ley 6/2023, de 17 de marzo, de los Mercados de Valores y de los Servicios de Inversión (spanisches Wertpapiermarkt- und Wertpapierdienstleistungsgesetz). Art. 338.

[4] Agencia Tributaria (spanische Steuerbehörde). "Manual práctico de Renta 2025. Ganancias y pérdidas patrimoniales." (Praxishandbuch Einkommensteuer: Veräußerungsgewinne und -verluste) agenciatributaria.es.

[5] Generalitat Valenciana (valencianische Regionalregierung). "Tipos impositivos ITP y AJD en la Comunitat Valenciana." (ITP- und AJD-Steuersätze in der Valencianischen Gemeinschaft) gva.es, 2026.

[6] Dirección General de Tributos (Generaldirektion für Steuern). Verbindliche Auskünfte zu gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und zum Konflikt bei der Anwendung der Steuernorm. DGT, 2024-2025.

[7] Real Decreto Legislativo 1/1993, de 24 de septiembre, por el que se aprueba el texto refundido de la Ley del Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados (Neufassung des spanischen Gesetzes über die Vermögensübertragungsteuer und die Steuer auf beurkundete Rechtsakte). Art. 7.5. BOE.

[8] Ley 6/2023, de 22 de noviembre, de la Generalitat, de modificación de la Ley 13/1997, de 23 de diciembre, por la que se regula el tramo autonómico del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y restantes tributos cedidos, por lo que se refiere al Impuesto de Sucesiones y Donaciones (valencianisches Gesetz zur Änderung der regionalen Regeln der Erbschaft- und Schenkungsteuer). Art. 2 (Art. 12 bis der Ley 13/1997). DOGV, 2023.

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